- Bebauungsart: Durchgehend - Belegungsrate: 60 % - Maximale Nettogeschossflächenzahl: 2,00 m²/m² - Maximale Nettogeschossflächenzahl: 6,00 m³/m² - Maximale Gebäudetiefe: 15 m - Maximale Gesamthöhe: 12 m (maximale Geschossanzahl: Erdgeschoss + Erdgeschoss + 2) - Mindestabstand zu Grundstücksgrenzen: Tiefe: 5,00 m - Mindestabstand zwischen Gebäuden auf demselben Grundstück: nicht anwendbar.
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